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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firma Heide Events GmbH

(im folgenden Heide Events genannt)

 

Alt-Benninghöfener-Weg 3

29640 Schneverdingen

 

I. Allgemeines

1. Für alle Verträge und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Auftraggebern (AG) und Heide Events gelten

die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Verwendet der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit den Geschäftsbedingungen von Heide

Events im Widerspruch stehen, werden diese nicht anerkannt. Es wird diesen AGB´s ausdrücklich

widersprochen. Andere AGBs sind nur dann vereinbart, wenn sie von Heide Events ausdrücklich in Textform

akzeptiert werden.

3. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie mit einem Geschäftsführer von Heide Events

vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden mit Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer von Heide Events sind,

sind unwirksam, es sei denn, sie werden ausdrücklich durch einen Geschäftsführer bestätigt.

II. Vertragsschluss / Leistungsumfang

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax oder Post durch Heide Events

zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem nach

Bestätigung zu unterzeichnenden Vertrag. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen

Leistung verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Heide Events.

2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss

notwendig werden, teilt Heide Events dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

Unwesentliche Abweichungen oder Änderungen von den Vereinbarungen berechtigen den Auftraggeber nicht

zum Rücktritt vom Vertrag. Ebenfalls steht ihm kein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

3. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann Heide Events

zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängelrügen unverzüglich, d.h. noch während der Veranstaltung der

Heide Events direkt oder zumindest dem Ansprechpartner vor Ort mitzuteilen. Heide Events ist bei berechtigten

Mängeln bereit, diese umgehend zu beseitigen.

III. Fremdverträge

1. Zur Durchführung eines Projekts schließt Heide Events Verträge mit anderen Dienstleistern ab.

Dies gilt Insbesondere für die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich

sowie den Abschluss von Verträgen im Unterhaltungsbereich. Die Auswahl der Dienstleister obliegt allein Heide

Events. Der Auftraggeber ist gegenüber dem Dienstleister nicht weisungsbefugt. Ausnahmen müssen mit Heide

Events vereinbart werden.Heide Events GmbH

Alt-Benninghöfener-Weg 3

29640 Schneverdingen

Deutschland

Geschäftsführende Gesellschafter

Alex Tome, Jannes Heuer und Sean Wiebusch

Amtsgericht Lüneburg HRB 211782

St.-Nr.: 14/205/20179 UID: DE366232838

Kreissparkasse Soltau

BLZ: 25851660

IBAN: DE72258516600055377527

BIC: NOLADE21SOL

2. Sollten die Leistungen der Dienstleister aufgrund höherer Gewalt oder einem anderen von Heide Events nicht zu

vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht erbracht werden können, entfallen insoweit die wechselseitigen

Leistungspflichten der Vertragspartner.

Ein Anspruch auf Rückgewähr der Zahlungen, die der Auftraggeber geleistet hat, besteht nur dann, wenn Heide

Events dem Auftraggeber nicht alternative Leistungen vergleichbarer Art und Umfang anbietet.

3. Im Falle der Rückabwicklung bestimmt sich die Höhe der Rückzahlung nach dem Umfang der Minderleistung

unter Berücksichtigung der von Heide Events zum Zwecke der Leistungserbringung bereits erbrachten

Aufwendungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht, es sei denn, sie beruhen auf

Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit von Seiten Heide Events.

IV. Anmeldung der Veranstaltung und öffentlich-rechtliche Abgaben

1. Die bei Projekten entstehenden öffentlichen Abgaben und Gebühren sowie Ausländersteuer, GEMA-Gebühren,

Künstlersozialabgaben usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Für die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung, das rechtzeitige Vorliegen der behördlichen Genehmigungen

sowie für die rechtzeitige Zahlung aller Abgaben ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

2. Auf Verlangen des Auftraggebers ist Heide Events bereit, bei den in Ziffer 1 genannten Maßnahmen behilflich zu

sein.

V. Zahlung und Verzug

1. Soweit es nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist, werden nach der Unterzeichnung des Vertrages 90 % der

kalkulierten Gesamtsumme fällig. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Die

Schlussrechnung ist ebenfalls innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Rückstand ist Heide Events berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288

BGB zu fordern. Heide Events bleibt es daneben unbenommen, weiteren Schadensersatz zu verlangen.

VI. Rücktritt

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis einen Monat vor dem Vertrag zurückzutreten.

Maßgebend für die Rücktrittserklärung ist der Eingang bei Heide Events. Die Rücktrittserklärung hat in Textform zu

erfolgen, per E-Mail ist diese nicht möglich.

a) bis zu drei Monaten vor dem Projekttermin: 30 % des Gesamtbetrages

b) bis zu zwei Monate vor dem Projekttermin: 50 % des Gesamtbetrages

c) bis zu einem Monat vor dem Projekttermin: 90 % des Gesamtbetrages

Erbrachte Vorauszahlungen bei Dienstleistern werden in Rechnung gestellt.

Heide Events ist berechtigt über den pauschalierten Schadensersatz hinaus weiteren Schadensersatz zu verlangen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächliche Schaden von Heide Events geringer ist als

der pauschalierte Schadensersatz.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien von den

vorstehenden Regelungen unberührt.

Für Heide Events ist die nicht rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung ein Grund, von dem Vertrag

zurückzutreten.Heide Events GmbH

Alt-Benninghöfener-Weg 3

29640 Schneverdingen

Deutschland

Geschäftsführende Gesellschafter

Alex Tome, Jannes Heuer und Sean Wiebusch

Amtsgericht Lüneburg HRB 211782

St.-Nr.: 14/205/20179 UID: DE366232838

Kreissparkasse Soltau

BLZ: 25851660

IBAN: DE72258516600055377527

BIC: NOLADE21SOL

VII. Bereitstellung von Material und Gerätschaften

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit von Heide Events zur Verfügung gestelltem Material und Gerätschaften

sorgfältig umzugehen.

2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Material und die Gerätschaften an Dritte weiterzugeben.

3. Nach der Beendigung des Projektes sind das Material und die Gerätschaften binnen 12 Stunden zurückzugeben

4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder eines

sonstigen Unterganges für den eingetretenen Schaden haftet.

VIII. Haftung

1. Umfasst die vertragliche Leistung von Heide Events nur die Planung oder die Erstellung eines Konzeptes haftet

Heide Events nur dafür, dass die Planung oder das Konzept von Heide Events selbst ausgeführt werden kann.

Heide Events haftet nicht, wenn die Planung oder das Konzept durch Dritte durchgeführt werden soll. Im

Übrigen ist eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.

2. Heide Events verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung sowie zur sorgfältigen Auswahl und

Überwachung der Leistung nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.

3. Die vertragliche Haftung von Heide Events richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen

zwischen Auftraggeber und Heide Events.

Die vertragliche Haftung von Heide Events wird auf das vereinbarte Entgelt beschränkt.

4. Wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des

Lebens geltend macht, haftet Heide Events bei leichter Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe des vereinbarten

Entgeltes ohne Umsatzsteuer.

Bei mittelschwerer Fahrlässigkeit haftet Heide Events bis zur Höhe des doppelten vereinbarten Entgeltes ohne

Umsatzsteuer.

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Heide Events nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Heide Events verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten. Sofern der Auftraggeber

Schadensersatzansprüche geltend machen will, ist Heide Events verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen

und die Anschrift des Versicherers mitzuteilen.

VIV Vertragsrücktritt bei höherer Gewalt und Unzumutbare

1. Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der

politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und

ähnliche Ereignisse gelten als höhere Gewalt.

Wenn diese Ereignisse Heide Events die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, befreien sie

Heide Events für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme und Leistungserbringung.

Das gilt für maximal 4 Monate.Heide Events GmbH

Alt-Benninghöfener-Weg 3

29640 Schneverdingen

Deutschland

Geschäftsführende Gesellschafter

Alex Tome, Jannes Heuer und Sean Wiebusch

Amtsgericht Lüneburg HRB 211782

St.-Nr.: 14/205/20179 UID: DE366232838

Kreissparkasse Soltau

BLZ: 25851660

IBAN: DE72258516600055377527

BIC: NOLADE21SOL

Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hinsichtlich dieses Ereignisses zu benachrichtigen und ihre vertraglichen

Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

Tritt der Auftraggeber aufgrund des Aufschubs von dem Vertrag zurück, hat er die bereits durch Heide Events

erbrachten Vorleistungen zu vergüten.

2. Heide Events ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Sachlich

gerechtfertigte Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn

– Höhere Gewalt (Brand, Streik, Flut o.ä.) oder andere von der Heide Events nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

– Verträge abgeschlossen worden sind, bei denen irreführende oder falsche Tatsachen angegeben worden sind.

Das gilt beispielsweise für den Namen des Veranstalters oder den Zweck der Veranstaltung.

– Ein begründeter Anlass besteht anzunehmen, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die

Sicherheit oder das Ansehen der Heide Events in der Öffentlichkeit z.B. durch die Rufgefährdung, gefährdet

oder gefährden kann. Das gilt insbesondere für Anlässe, die außerhalb des Einflussbereiches der Heide Events

liegen.

3. Die Heide Events wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im

Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts aus den oben genannten Gründen besteht kein

Schadensersatzanspruch des Kunden.

X. Vertraulichkeit / Urheberrechte

1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden

Kenntnisse gegenüber Dritten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

2. Alle mit den Projekten verbundenen Urheberrechte verbleiben bei Heide Events. Dies gilt auch für die

Konzepterstellung und die Konzeptpräsentation. Heide Events ist berechtigt, sämtliche Film und

Bildaufzeichnungen von Projekten auch nach deren Beendigung für eigene Zwecke frei zu verwenden.

XI. Datenschutz

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen Daten

gespeichert werden.

XII. Gerichtsstand / Rechtswahl / Sonstiges

1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Heide Events und einem Kaufmann, die sich aus oder im

Zusammenhang mit Verträgen ergeben, ist Hamburg.

2. Auf sämtliche Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Wenn das Recht der

Bundesrepublik Deutschland auf eine andere Rechtsordnung verweist, verbleibt es gleichwohl bei der

Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

3. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung

von Heide Events abgetreten werden.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, wird die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich aber, unwirksame

Vertragsbestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewolltem entspricht oder

zumindest nahekommt.